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Glossar

Ehe für alle und freie Trauung

Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, in Kraft seit Oktober 2017, steht die standesamtliche Ehe in Deutschland gleichgeschlechtlichen Paaren in gleicher Weise offen wie verschiedengeschlechtlichen Paaren. Für die freie Trauung selbst ändert sich dadurch inhaltlich nichts, weil sie ohnehin formfrei gestaltet werden kann.

Begriff
Ehe für alle und freie Trauung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Vor 2017 stand gleichgeschlechtlichen Paaren nur die eingetragene Lebenspartnerschaft offen, keine Ehe im rechtlichen Sinn. Seit der Gesetzesänderung gilt für die rechtliche Eheschließung selbst kein Unterschied mehr nach Geschlecht der Partner.

Für die freie Zeremonie bedeutet das vor allem sprachliche Flexibilität: Traditionell auf ein heterosexuelles Paar zugeschnittene Redetexte lassen sich unabhängig vom Geschlecht der Eheleute individuell anpassen, eine erfahrene Rednerin oder ein erfahrener Redner stellt sich darauf ein.

Quellen und Methodik

Einsatz von Sprachmodellen

Die Formulierungen auf dieser Seite, die sechs vorbereiteten Textvarianten je Muster für Titel, Überschrift und Antwortzone sowie die Glossar- und Ratgebertexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Welche der sechs Varianten eine einzelne Seite zeigt, wählt ein deterministischer Seed aus dem Eintrags-Slug (crc32), nicht ein Modell zur Laufzeit. Die Extraktion der Adressdaten aus OpenStreetMap, die Deduplizierung und der Schreibvorgang in die Datenbank laufen über Skripte ohne Sprachmodell.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.