Werkzeug
Trauungs-Ablaufplaner und Auswahlhilfe
An einer Hochzeit stehen zwei Dinge fest, und beide haben mit Fristen zu tun. Die Mitteilung des Standesamts, dass geheiratet werden darf, gilt sechs Monate; danach sind Anmeldung und Prüfung erneut nötig. Ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Ausland gilt ebenfalls sechs Monate, und eine Befreiung davon auch. Dieses Werkzeug rechnet Ihnen diese Tage von Ihrem Trauungstag rückwärts aus, baut daneben den Ablauf Ihrer Zeremonie aus Ihren eigenen Zeiten und sagt Ihnen, welche Fragen vor der Buchung geklärt sein sollten.
Trauungs-Ablaufplaner und Auswahlhilfe
- Frühester Tag der Anmeldung beim Standesamt: 05.12.2026. Das sind 6 Monate vor dem 05.06.2027.
- Frühester Tag für ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Ausland: 05.12.2026. Das sind 6 Monate vor dem 05.06.2027.
- Frühester Tag für eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis: 05.12.2026. Das sind 6 Monate vor dem 05.06.2027.
Diese Tage sind nicht der empfohlene Zeitpunkt, sondern die Grenze, ab der es zu früh wird. Wer vorher anmeldet oder ein Zeugnis vorher ausstellen lässt, muss den Vorgang gegebenenfalls wiederholen, weil die Sechsmonatsfrist abgelaufen ist, bevor geheiratet wird.
Der Ablauf ist noch leer. Tragen Sie für jeden Teil ein, wie lange er dauern soll. Wir setzen dort keine Zahl ein: wie lange eine freie Trauung dauert, steht in keiner Vorschrift und in keiner Erhebung, die wir belegen könnten.
Dieser Plan ordnet eine Zeremonie, er schließt keine Ehe. Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Eine freie Trauung ist zulässig und kann davor oder danach stattfinden, aber sie hat keine Rechtsfolgen.
Was das Standesamt verlangt und was die freie Trauung nicht leisten kann
Die wichtigste Auskunft dieser Seite ist eine Abgrenzung. Eine freie Zeremonie darf alles sein, was Sie möchten, nur eines nicht: eine Eheschließung. Was daraus folgt, steht hier.
Begründet eine freie Trauung eine Ehe?
Nein. Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Das Wort nur steht so im Gesetz. Eine freie Zeremonie ist zulässig und kann vor oder nach dem Standesamt stattfinden, aber sie hat keine Rechtsfolgen: kein Ehename, kein Erbrecht, kein Steuerrecht.
Fundstelle: Paragraf 1310 Absatz 1 Satz 1 BGB
Muss am Wohnort geheiratet werden?
Angemeldet wird bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Eheschließung selbst ist dagegen jedes deutsche Standesamt zuständig. Anmeldung und Trauung können also an verschiedenen Orten stattfinden.
Fundstelle: Paragraf 12 Absatz 1 PStG, Paragraf 11 Absatz 1 PStG
Darf die standesamtliche Trauung außerhalb des Standesamts stattfinden?
Das Personenstandsgesetz regelt den Ort nicht ausdrücklich. Es verlangt nur, dass die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen wird, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Amtshandlung ermöglicht. Welche Orte dafür zur Verfügung stehen, entscheidet die Gemeinde als Träger des Standesamts. Eine bundeseinheitliche Liste und einen bundeseinheitlichen Zuschlag gibt es nicht, und wir nennen deshalb auch keine Zahl.
Fundstelle: Paragraf 14 Absatz 2 PStG
Gibt es eine Grenze, die eine freie Zeremonie nicht überschreiten darf?
Ja, und sie betrifft die Zeremonienleitung unmittelbar. Eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung zweier Personen zu begründen, von denen eine das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist verboten. Das Verbot richtet sich auch gegen Personen, die eine solche Handlung vornehmen oder an ihr mitwirken, und gegen Personen, die sie als Anwesende bezeugen.
Fundstelle: Paragraf 11 Absatz 2 PStG
Welche Nachweise verlangt das Standesamt bei der Anmeldung?
Das Gesetz nennt Nachweisgegenstände, keine Dokumentnamen: Personenstand, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit sowie, wenn es eine Vorehe oder Lebenspartnerschaft gab, deren Schließung und Auflösung. Welche Urkunde das im Einzelfall ist, sagt Ihnen das Standesamt. Eine allgemeine Liste im Netz ersetzt diese Auskunft nicht.
Fundstelle: Paragraf 12 Absatz 2 PStG
Vier Nachweise verlangt das Gesetz bei der Anmeldung
Das Personenstandsgesetz nennt Nachweisgegenstände, keine Dokumentnamen. Welche Urkunde das in Ihrem Fall ist, sagt Ihnen das Standesamt, bei dem Sie anmelden; eine allgemeine Liste im Netz ersetzt diese Auskunft nicht.
- Personenstand, Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 1 PStG.
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 2 PStG.
- Staatsangehörigkeit, Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 3 PStG.
- Letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft und deren Auflösung, falls es eine gab, Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 4 PStG.
Der Ehename wird beim Standesamt bestimmt, nicht in der Zeremonie
Seit der Namensrechtsreform gibt es mehr Möglichkeiten als früher, darunter den echten Doppelnamen aus beiden Namen. Alle werden gegenüber dem Standesamt erklärt. Die Bestimmung soll bei der Eheschließung erfolgen; wird sie später abgegeben, muss sie öffentlich beglaubigt werden.
| Variante | Heißt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Kein Ehename | Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, führen sie ihre zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch danach weiter. | Paragraf 1355 Absatz 1 Satz 3 BGB |
| Geburtsname eines Ehegatten | Der Geburtsname einer der beiden Personen wird zum gemeinsamen Ehenamen. | Paragraf 1355 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB |
| Aktuell geführter Familienname eines Ehegatten | Nicht der Geburtsname, sondern der Name, den eine der beiden Personen zur Zeit der Erklärung führt. | Paragraf 1355 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB |
| Doppelname aus beiden Namen | Ein aus den Namen beider Ehegatten gebildeter Doppelname, mit Bindestrich, sofern die Ehegatten nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. | Paragraf 1355 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB |
| Ehename mit Begleitname | Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen. Das ist ausgeschlossen, wenn der Ehename selbst aus mehreren Namen besteht. | Paragraf 1355a Absatz 1 und 2 BGB |
Fragen, an denen Recht hängt
Diese drei Punkte entscheiden nicht über den Geschmack, sondern darüber, ob am Ende etwas schiefgeht. Sie gehören in das erste Gespräch.
Ist die standesamtliche Eheschließung bereits erfolgt oder für welchen Tag angemeldet?
Die freie Trauung begründet keine Ehe. Die Frage entscheidet, ob am Tag der Zeremonie bereits ein Ehepaar vor der Rednerin steht oder nicht, und sie gehört in das erste Gespräch, nicht in das letzte.
Sind beide Beteiligten volljährig?
Eine religiöse oder traditionelle Handlung, die auf eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung gerichtet ist, ist verboten, wenn eine der beiden Personen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Verbot richtet sich ausdrücklich auch gegen die Person, die eine solche Handlung vornimmt oder an ihr mitwirkt.
Soll ein Ehename bestimmt werden, und ist das dem Standesamt gegenüber erklärt?
Der Ehename wird gegenüber dem Standesamt bestimmt, nicht in der freien Zeremonie. Die Bestimmung soll bei der Eheschließung erfolgen; wird sie später abgegeben, muss sie öffentlich beglaubigt werden.
Fragen, an denen der Tag hängt
Diese Punkte fallen erfahrungsgemäß erst am Tag selbst auf, und dann lassen sie sich nicht mehr lösen.
Wie viele Vorgespräche gehören zum Angebot, und wie laufen sie ab?
Die Traurede ist der Teil, der eine freie Trauung von einer Vorlage unterscheidet. Woraus sie entsteht, sollte vor der Buchung klar sein.
Was geschieht bei Krankheit oder Ausfall am Tag selbst?
Der Termin ist nicht verschiebbar. Wer keine Vertretungsregelung nennen kann, hat keine.
Wer stellt Mikrofon und Beschallung, und wer prüft sie vor Ort?
Im Freien trägt eine Stimme selten bis in die letzte Reihe. Diese Frage fällt fast immer erst am Tag selbst auf.
In welcher Sprache soll die Zeremonie stattfinden, und ist eine zweite Sprache nötig?
Zweisprachige Zeremonien dauern deutlich länger als einsprachige. Das verschiebt den ganzen Zeitplan.
Fragen, die wirklich Geschmackssache sind
Hier gibt es keine richtige Antwort. Es gibt nur Ihre, und die klärt sich im Gespräch, nicht an einer Liste.
Soll ein Ritual vorkommen, und welches?
Ein Ritual braucht Vorbereitung, Material und einen eigenen Block im Ablauf. Es entscheidet sich am besten früh.
Eher persönlich und erzählend oder eher feierlich und knapp?
Das ist die eigentliche Geschmacksfrage, und sie lässt sich nur im Gespräch klären, nicht an einer Liste.
Was dieses Werkzeug nicht leistet
Es nennt keine Gage und keinen Richtwert dafür. Für freie Traurednerinnen und Trauredner gibt es keine amtliche und keine verbandsseitig verbindliche Gebühren- oder Honorarordnung. Die Tätigkeit ist nicht reglementiert, die Vergütung ist frei vereinbart. Auch die Gebühren des Standesamts sind nicht bundeseinheitlich: sie richten sich nach dem Verwaltungskostenrecht des Landes und der kommunalen Satzung, besonders bei Trauungen außerhalb der Diensträume und außerhalb der Öffnungszeiten. Es nennt auch keine Musterdauer für eine Zeremonie: wie lange eine freie Trauung dauert, schreibt niemand vor, und eine belastbare Erhebung dazu liegt uns nicht vor. Und es gibt keinen Eintrag dieses Verzeichnisses als Treffer aus. Der Bestand dieser Site ist zu klein, als dass eine Trefferliste etwas anderes wäre als eine vorgetäuschte Auswahl; die Fragen oben sind das ehrlichere Werkzeug. Die Rechtsangaben geben Gesetzestexte wieder und ersetzen keine Rechtsberatung.
Woher die Angaben stammen
- Paragraf 1310 Bürgerliches Gesetzbuch, Zuständigkeit des Standesbeamten, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Paragraf 1309 Bürgerliches Gesetzbuch, Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Paragraf 1355 und Paragraf 1355a Bürgerliches Gesetzbuch, Ehename und Begleitname, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Paragraf 11 Personenstandsgesetz, Zuständigkeit für die Eheschließung und Verbot bei Minderjährigen, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Paragraf 12 Personenstandsgesetz, Anmeldung der Eheschließung, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Paragraf 13 Personenstandsgesetz, Prüfung der Ehevoraussetzungen und Sechsmonatsfrist, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Paragraf 14 Personenstandsgesetz, Eheschließung in würdiger Form und Niederschrift, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
Was dieses Werkzeug macht
- Die Sechsmonatsfrist für die Anmeldung steht in Paragraf 13 Absatz 4 Satz 3 Personenstandsgesetz. Sie läuft ab der Mitteilung des Standesamts, nicht ab dem Tag der Anmeldung.
- Angemeldet wird bei einem Standesamt, in dessen Bereich einer der Eheschließenden wohnt. Geheiratet werden darf danach vor jedem deutschen Standesamt; das steht in Paragraf 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz.
- Die freie Trauung begründet keine Ehe. Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, Paragraf 1310 Absatz 1 Satz 1 BGB. Das Wort nur steht so im Gesetz.
- Eine Grenze betrifft die Zeremonienleitung unmittelbar: eine religiöse oder traditionelle Handlung, die auf eine eheähnliche dauerhafte Bindung gerichtet ist, ist verboten, wenn eine der beiden Personen noch nicht volljährig ist. Das Verbot richtet sich nach Paragraf 11 Absatz 2 Personenstandsgesetz auch gegen die Person, die eine solche Handlung vornimmt oder daran mitwirkt.
- Wo die standesamtliche Trauung stattfinden darf, regelt das Personenstandsgesetz nicht ausdrücklich. Es verlangt in Paragraf 14 Absatz 2 nur eine der Bedeutung der Ehe entsprechende würdige Form. Welche Orte dafür gewidmet sind und was sie kosten, entscheidet die Gemeinde; eine bundesweite Liste und einen bundesweiten Zuschlag gibt es nicht.
- Die Dauer der einzelnen Teile einer Zeremonie steht in keiner Vorschrift, und eine belastbare Erhebung dazu liegt uns nicht vor. Die Felder im Ablaufplan beginnen deshalb bei null und werden von Ihnen gefüllt.
- Eine Gage nennt dieses Werkzeug nicht. Für freie Traurednerinnen und Trauredner gibt es keine amtliche und keine verbandsseitig verbindliche Honorarordnung, und auch die Gebühren der Standesämter sind nicht bundeseinheitlich.
- Die Auswahlhilfe gibt keinen Eintrag dieses Verzeichnisses als Treffer aus. Sie liefert Fragen für das erste Gespräch, weil der Bestand dieser Site zu klein ist, als dass eine Trefferliste eine echte Auswahl wäre.