Warum weder Kirche noch Redner eine Ehe schließen
Freie und kirchliche Trauung haben eines gemeinsam: Beide begründen keine Ehe. Nach § 1310 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt die Eheschließung durch Erklärung vor dem Standesbeamten, und nach Artikel 13 Absatz 4 des Einführungsgesetzes zum BGB kann eine Ehe im Inland nur in dieser Form geschlossen werden. Pfarrer, Priester und Trauredner sind keine Standesbeamten. Ein Fachbeitrag zum Wegfall des Voraustrauungsverbots fasst die Folge zusammen: Nur kirchlich getraute Eheleute sind aus Sicht des staatlichen Rechts eine nichteheliche Partnerschaft. Ohne Standesamt gibt es kein Erbrecht, keine Witwenrente und keine Zusammenveranlagung, so feierlich die Zeremonie war.
Der Unterschied liegt also nicht in der Rechtswirkung, sondern in den Voraussetzungen, dem Ort und der Form. Die Kirchen knüpfen ihre Trauung an Mitgliedschaft, Vorbereitung und Ordnung, weil die Trauung für sie ein Gottesdienst oder ein Sakrament ist. Die freie Trauung knüpft an nichts, weil sie niemandem gehört. Wie viele Paare welche Form wählen, zeigen drei Zahlen nebeneinander.
- Evangelische Trauungen 2024
- 23.731
- Evangelische Kirche in Deutschland, Statistik Amtshandlungen, Stand 31. Dezember 2024
- Katholische Trauungen 2025, vorläufig
- 19.478
- Deutsche Bischofskonferenz, Kirchenstatistik 2025, Stand 16. März 2026
- Standesamtliche Eheschließungen 2025
- 348.813
- Statistisches Bundesamt, Eheschließungen nach Paarkonstellation, Stand 26. Juni 2026
Für das Jahr 2024 lassen sich die Zahlen direkt vergleichen: 349.216 standesamtlichen Eheschließungen standen 23.731 evangelische und 22.513 katholische Trauungen gegenüber, zusammen 46.244 oder rund 13 Prozent. Wie viele der übrigen Paare eine freie Trauung feierten, zählt niemand; eine Statistik über freie Trauungen gibt es nicht. Sicher ist nur, dass die kirchlichen Zahlen sinken: Die katholischen Trauungen fielen von 22.513 im Jahr 2024 auf 19.478 im Jahr 2025, die Bischofskonferenz nennt für Ende der 1980er Jahre mehr als 110.000.
Welche 8 Unterschiede zwischen freier und kirchlicher Trauung bestehen
Die Tabelle stellt die drei Formen nach den Angaben der Kirchen selbst nebeneinander: die evangelische Trauung nach den häufigen Fragen der EKD, die katholische nach dem kirchlichen Portal katholisch.de und den Bistümern, die freie Trauung nach dem, was für sie gilt, nämlich fast nichts.
| Merkmal | Evangelisch | Katholisch | Freie Trauung |
|---|---|---|---|
| Mitgliedschaft | In der Regel beide Partner Kirchenmitglied; bei einem Partner anderer Konfession ökumenische Trauung möglich | Ein Partner katholisch; bei konfessionsverschiedener Ehe Versprechen zur katholischen Kindererziehung | Keine |
| Standesamt vorher | Zwingend; eine kirchliche Trauung vor dem Standesamt ist nicht möglich | In der Regel; seit 2009 rein kirchlich nur mit Genehmigung des Bischofs | Frei wählbar, vorher oder nachher |
| Ort | Kirche der Gemeinde; Ausnahmen regelt die Landeskirche | Nur Kirchen und geweihte Kapellen; Strand oder Flugzeug lehnen die Bistümer ab | Jeder Ort mit Erlaubnis des Eigentümers |
| Wer leitet | Pfarrerin oder Pfarrer | Priester, in der Regel der Ortspfarrer, der auch die Erlaubnis für eine andere Pfarrei erteilt | Wer immer das Paar bestimmt, meist ein Trauredner |
| Geschiedene | Erneute Trauung möglich | In der Regel nicht, außer die erste Ehe wird annulliert | Keine Einschränkung |
| Gleichgeschlechtliche Paare | Trauung fast überall, in manchen Landeskirchen nur Segen | Keine Trauung; Segensfeier nach der Handreichung vom April 2025 | Keine Einschränkung; die Zivilehe steht gleichgeschlechtlichen Paaren seit Oktober 2017 offen |
| Anmeldefrist | Keine Frist in den EKD-Antworten; früh bei der Gemeinde anfragen | Ein Jahr, spätestens ein halbes Jahr vorher beim Pfarramt | Nur die Verfügbarkeit des Redners |
| Kosten | In den Gemeinden unterschiedlich geregelt, vor Ort erfragen | Keine Angabe im kirchlichen Portal, vor Ort erfragen | Honorar des Redners, laut Netzwerken 900 bis 1.600 Euro |
Was die evangelische Kirche für die Trauung verlangt
Die Evangelische Kirche in Deutschland beantwortet die Voraussetzungen in ihren häufigen Fragen zur kirchlichen Trauung. Zum Standesamt sagt sie: Die kirchliche Hochzeit setzt eine standesamtliche Trauung voraus, eine kirchliche Trauung vor dem Standesamt ist damit nicht möglich. Die Kirche hält damit an der alten Reihenfolge fest, obwohl das staatliche Verbot seit 2009 weggefallen ist. Zur Mitgliedschaft heißt es: In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört ein Partner einer anderen christlichen Kirche an, ist eine ökumenische Trauung möglich, bei der ein Geistlicher der anderen Konfession mitwirkt. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann in der Regel nicht kirchlich heiraten.
Zwei Fragen beantwortet die EKD großzügiger als die katholische Kirche. Geschiedene dürfen erneut kirchlich heiraten; die EKD schreibt, es sei Kirchenmitgliedern nicht verwehrt, ein zweites Mal zu heiraten und den Segen für die neue Ehe zu erhalten. Gleichgeschlechtliche Paare können sich fast überall kirchlich trauen lassen, in manchen Landeskirchen ist nur ein Segen möglich. Zu den Kosten sagt die EKD, das sei in den Kirchengemeinden unterschiedlich geregelt, jede Gemeinde habe eine feste Regelung. Die Statistik der EKD zählt für 2024 23.731 Trauungen, davon 12.178 mit zwei evangelischen Partnern und 11.399 mit einem evangelischen Partner.
Für Ihre Planung heißt das: Die evangelische Trauung ist an Mitgliedschaft und Reihenfolge gebunden, aber offen für zweite Ehen und für gleichgeschlechtliche Paare. Der Ort ist in der Regel die Kirche der Gemeinde; ob eine Landeskirche Trauungen im Freien erlaubt, entscheidet sie selbst. Wer einen Ort außerhalb der Kirche will oder ohne Mitgliedschaft heiratet, ist bei der freien Trauung besser aufgehoben.
Was die katholische Kirche für die Trauung verlangt
Das Portal katholisch.de beschreibt die Voraussetzungen in einem Beitrag vom 9. Februar 2019. Zur Reihenfolge heißt es: In der Regel müssen Sie vorher standesamtlich heiraten, seit 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet, allerdings nur mit Genehmigung des Bischofs. Anmelden sollen Paare sich am besten ein Jahr, spätestens ein halbes Jahr vor der Hochzeit beim Pfarramt. Geschiedene können in der Regel nicht erneut kirchlich heiraten, es sei denn, die erste Ehe war ungültig und wird annulliert. Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, die Kinder katholisch taufen und erziehen zu lassen.
- Personalausweise beider Partner.
- Taufbescheinigung, nicht älter als sechs Monate, aus dem Taufregister der Taufpfarrei.
- Bei konfessionsverschiedener Ehe zusätzlich ein Ledigennachweis vom Einwohnermeldeamt für den nicht katholischen Partner.
- Das Ehevorbereitungsprotokoll, das der Pfarrer im Gespräch mit dem Paar ausfüllt.
- Die Eheurkunde des Standesamts, außer der Bischof hat eine rein kirchliche Trauung genehmigt.
- Bei einer Trauung außerhalb der eigenen Pfarrei die Erlaubnis des zuständigen Ortspfarrers.
Der Ort ist enger gefasst als bei der evangelischen Kirche. Das Kirchenrecht verlangt nach katholisch.de eine Kirche oder einen anderen passenden Ort, und die deutschen Bistümer legen das streng aus. Das Bistum Münster erklärte 2018: Wir gestatten kirchliche Trauung nur in Kirchen und geweihten Kapellen. Trauungen am Strand oder im Flugzeug lehnen die Bistümer in der Praxis ab. Umgekehrt gilt seit dem 13. Mai 2025 im Bistum Passau: Freie Trauungen durch freie Trauredner oder Theologen dürfen in katholischen Gotteshäusern nicht stattfinden, weil sie keine Amtshandlung einer Kirche sind. Wer eine freie Zeremonie in einer Kirche wünscht, fragt die Gemeinde und rechnet in katholischen Kirchen mit einem Nein.
Für Paare, die nicht kirchlich heiraten können, gibt es seit Ende 2023 einen anderen Weg. Die vatikanische Erklärung Fiducia supplicans vom 18. Dezember 2023 erlaubt die Segnung von Paaren, die nicht nach den Normen der Kirche leben, darunter wiederverheiratete Geschiedene und gleichgeschlechtliche Paare, sofern die Segnung nicht mit einer Trauung verwechselt werden kann. Die Gemeinsame Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat dazu am 23. April 2025 die Handreichung Segen gibt der Liebe Kraft verabschiedet, mit Formvorschlägen für verschiedene Paarsituationen. Eine Segensfeier ist keine Trauung, aber eine kirchliche Form, die neben einer freien Zeremonie stehen kann.
Für welche Paare die freie Trauung in Frage kommt
Die freie Trauung ist die Form ohne Voraussetzungen. Sie kommt für Paare in Frage, die eine kirchliche Trauung nicht bekommen oder nicht wollen, und für Paare, die einen Ort oder eine Form wünschen, die die Kirchen nicht bieten. Vier Fragen führen zur Entscheidung.
Ist mindestens einer von Ihnen Mitglied einer Kirche, und wünschen Sie eine religiöse Zeremonie?
Ist einer von Ihnen geschieden, oder sind Sie ein gleichgeschlechtliches Paar?
Ist die Kirche, um die es geht, evangelisch?
Die evangelische Trauung steht Geschiedenen offen und gleichgeschlechtlichen Paaren fast überall; in manchen Landeskirchen gibt es nur einen Segen. Fragen Sie Ihre Gemeinde.
Die katholische Trauung ist in der Regel nicht möglich. Möglich sind eine Segensfeier nach der Handreichung vom April 2025 und eine freie Trauung, gern beides.
Soll die Zeremonie in einer Kirche stattfinden, und heiraten Sie vorher standesamtlich?
Die kirchliche Trauung ist möglich. Melden Sie sich katholisch ein Jahr, evangelisch so früh wie möglich bei der Gemeinde an.
Die Kirchen trauen in der Regel nur in Kirchen und nach dem Standesamt. Für einen anderen Ort oder eine andere Reihenfolge bleibt die freie Trauung, ergänzt um einen kirchlichen Segen, wenn die Gemeinde ihn anbietet.
Die freie Trauung ist Ihre Form. Sie hat keine Voraussetzungen, keinen vorgeschriebenen Ort und keine Reihenfolge; nur das Standesamt bleibt für die Ehe unverzichtbar.
Ein Punkt gilt für alle Zweige gleich: Die Zivilehe ist die einzige Form mit Rechtswirkung, und sie ist seit Oktober 2017 für Paare gleichen Geschlechts offen. § 1353 BGB sagt heute, die Ehe werde von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Statistik zählt für 2025 8.883 gleichgeschlechtliche Eheschließungen. Eine kirchliche Grenze ändert daran nichts; sie betrifft nur die Feier.
So planen Sie Standesamt, Kirche und freie Zeremonie in 6 Schritten
Wer die Formen kombiniert, plant von den Fristen her: Die Kirche will Sie zuerst sehen, das Standesamt nimmt die Anmeldung erst sechs Monate vorher an, und der Redner braucht nach der Kalkulation von Rent-a-Pastor rund zehn Stunden Gespräche und Schreibarbeit vor dem Tag. Sechs Schritte bringen das in eine Reihenfolge.
- Entscheiden Sie die Form mit den vier Fragen oben und prüfen Sie bei einer kirchlichen Trauung die Mitgliedschaft; ein Wiedereintritt braucht Zeit und ein Gespräch mit der Gemeinde.
- Sprechen Sie mit der Gemeinde: katholisch ein Jahr, spätestens ein halbes Jahr vorher, evangelisch so früh wie möglich. Klären Sie Ort, Termin, Kosten und ob ein freier Redner in der Kirche sprechen darf.
- Buchen Sie den Trauredner für die freie Zeremonie und den Ort mit Erlaubnis des Eigentümers; legen Sie fest, ob die freie Trauung vor, nach oder statt der kirchlichen Feier stattfindet.
- Melden Sie die Eheschließung sechs Monate vor dem Standesamtstermin beim Standesamt Ihres Wohnorts an, mit Ausweisen und den Urkunden nach § 12 PStG.
- Halten Sie die Reihenfolge am Tag oder über die Tage fest: Für die Kirchen steht das Standesamt zwingend davor, für die freie Trauung ist die Reihenfolge frei.
- Geben Sie Redner, Pfarrer, Standesamt und Gästen denselben Zeitplan, mit Uhrzeiten, Orten und Fahrzeiten; die standesamtliche Trauung dauert nach Angaben des Standesamts Dresden 20 bis 30 Minuten, die freie 30 bis 60.
Häufige Fragen
Kann ich kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich zu heiraten?
Evangelisch nein: Die EKD erklärt, die kirchliche Hochzeit setze eine standesamtliche Trauung voraus, eine kirchliche Trauung vor dem Standesamt sei nicht möglich. Katholisch nur ausnahmsweise: Seit 2009 ist eine rein kirchliche Trauung erlaubt, aber sie braucht nach katholisch.de die Genehmigung des Bischofs. Staatlich gilt eine nur kirchliche Ehe als nichteheliche Partnerschaft, ohne Erbrecht und Witwenrente.
Können Geschiedene kirchlich heiraten?
Geschiedene können evangelisch erneut kirchlich heiraten; die EKD schreibt, es sei Kirchenmitgliedern nicht verwehrt, ein zweites Mal zu heiraten und den Segen für die neue Ehe zu erhalten. Katholisch ist eine zweite kirchliche Trauung in der Regel nicht möglich, es sei denn, die erste Ehe wird kirchlich annulliert. Seit der Handreichung vom April 2025 bieten katholische Gemeinden wiederverheirateten Geschiedenen eine Segensfeier an.
Können gleichgeschlechtliche Paare kirchlich heiraten?
Gleichgeschlechtliche Paare können sich nach Angaben der EKD fast überall evangelisch trauen lassen, in manchen Landeskirchen ist nur ein Segen möglich. Die katholische Kirche traut gleichgeschlechtliche Paare nicht, erlaubt aber seit der Erklärung Fiducia supplicans vom 18. Dezember 2023 eine Segnung, für die die Deutsche Bischofskonferenz im April 2025 eine Handreichung verabschiedet hat. Die Zivilehe steht gleichgeschlechtlichen Paaren seit Oktober 2017 offen.
Darf eine freie Trauung in einer Kirche stattfinden?
In katholischen Kirchen des Bistums Passau ist eine freie Trauung seit dem 13. Mai 2025 ausdrücklich untersagt, weil sie keine Amtshandlung einer Kirche ist; andere Bistümer berufen sich auf dieselbe Regel des Ökumenismus-Direktoriums von 1993. Evangelische Gemeinden entscheiden selbst über die Nutzung ihrer Kirche. Fragen Sie die Gemeinde schriftlich, bevor Sie einen Redner für eine Kirche buchen.
Wie viele Paare heiraten in Deutschland kirchlich?
2024 zählte die EKD 23.731 evangelische Trauungen und die Deutsche Bischofskonferenz 22.513 katholische, zusammen 46.244 bei 349.216 standesamtlichen Eheschließungen, also rund 13 Prozent. 2025 sanken die katholischen Trauungen auf 19.478 (vorläufige Zahl vom 16. März 2026). Ende der 1980er Jahre heirateten nach Angaben der Bischofskonferenz noch mehr als 110.000 Paare katholisch. Über freie Trauungen gibt es keine Statistik.
Was kostet eine kirchliche Trauung?
Für die evangelische Trauung sagt die EKD, die Kosten seien in den Kirchengemeinden unterschiedlich geregelt und jede Gemeinde habe dazu eine feste Regelung, die Sie vor Ort erfragen. Für die katholische Trauung nennt das Portal katholisch.de keinen Betrag. Zum Vergleich: Ein Trauredner für eine freie Trauung kostet nach Angaben der Rednernetzwerke 900 bis 1.600 Euro, die standesamtliche Trauung in Sachsen 20 Euro am Amtssitz plus 60 Euro Prüfungsgebühr.